Sterbegeldversicherung bis zu welchem Alter?

Sterbegeldversicherung bis zu welchem Alter Sie suchen eine Sterbegeldversicherung? In diesem Zusammenhang werden Sie nicht nur großen Wert auf das Preis-Leistungsverhältnis legen, sondern stellen sich oftmals die Frage: Sterbegeldversicherung bis zu welchem Alter?

Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Das Höchstalter wird von jeder Versicherungsgesellschaft individuell festgelegt. Außerdem kann eine Sterbegeldversicherung von bestimmten Voraussetzungen wie zum Beispiel einer Einmalzahlung oder der Beantwortung verschiedener Gesundheitsfragen abhängig gemacht werden.

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen den Zuschuss für die Beerdigungskosten ersatzlos gestrichen haben, hat die Sterbegeldversicherung eine wachsende Bedeutung erlangt. Sie kann bei fast jeder privaten Versicherungsgesellschaft oder Sterbekasse abgeschlossen werden. Dabei unterscheiden sich die Beiträge und die Leistungen zum Teil erheblich, sodass ein Versicherungsvergleich dringend zu empfehlen ist.

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapital-Lebensversicherung, die in erster Linie dazu dient, die Beerdigungskosten, die zwischen 1000 und 10000 Euro liegen können, abzudecken. Darüber hinaus können zusätzliche Unfallleistungen oder Leistungen für Hinterbliebene vereinbart werden. Eine Sterbegeldversicherung ist für alle Personen empfehlenswert, die nicht über genügend Rücklagen oder andere Versicherungen verfügen, um die Kosten im Sterbefall abdecken können.

 

Ist die Sterbegeldversicherung pfändbar?
 

Welche Konditionen gelten bei einer Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung kann bereits ab dem 40. oder 45. Lebensjahr abgeschlossen werden. Ob sie bereits zu diesem frühen Zeitpunkt empfehlenswert ist, sei dahingestellt. Grundsätzlich stellt es kein Problem dar, dass auch 75-, 80- oder 85jährige Personen eine Sterbegeldversicherung abschließen.

Einige Versicherungsgesellschaften haben die Obergrenze sogar auf 90 Jahre festgelegt. Ab dem 80. Lebensjahr kann es durchaus passieren, dass die Versicherungsgesellschaft eine Einmalzahlung bei Versicherungsabschluss oder die Beantwortung verschiedener Gesundheitsfragen verlangt.

Oftmals ist die Beitragszahlung mit dem 85. Lebensjahr abgeschlossen. Anschließend wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt. Die Versicherungssumme wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass sie alle Kosten, die im Sterbefall entstehen, vollständig abdecken kann. Ob darüber hinaus weitere Leistungen vereinbart werden, muss jeder Versicherungsnehmer selbst entscheiden. Der monatliche Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme. Außerdem spielt das Alter des Versicherungsnehmers eine Rolle. Auch hier gilt, dass keine pauschalen Aussagen getroffen werden können und dass ein Versicherungsvergleich in jedem Falle angeraten ist.

Wird die Versicherungssumme vor dem Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt, steht das Geld zur freien Verfügung. Es sollte allerdings gut aufbewahrt und nur für den Sterbefall und nicht artfremd verwendet werden.

Fazit
Eine Sterbegeldversicherung kann für alle Personen empfohlen werden, die nicht über genügend Ersparnisse verfügen, um die Kosten im Sterbefall abzusichern. Für viele Versicherungsgesellschaften stellt es kein Problem dar, eine Sterbegeldversicherung im fortgeschrittenen Alter zu ermöglichen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften liegt die Altersgrenze bei 80 oder 85, bei vielen sogar bei 90 Jahren.