Sterbekasse

Unter einer Sterbekasse versteht man eine Versicherung, die Policen ausgibt, die die Kosten der Beerdigung, beziehungsweise der Bestattung, decken sollen. In der Versicherungswirtschaft hat sich für derartige Policen der Begriff der Sterbegeldversicherung etabliert. Bei Sterbegeldversicherungen handelt es sich um Verträge, die grundsätzlich den Lebensversicherungen gleichen. Die eingezahlten Beiträge teilen sich für die Verwaltungskosten, den Risikoschutz und den Sparanteil auf.

 

Zum Sterbegeldversicherung Vergleich
 

Risikoschutz bis zum Lebensende

Das Besondere ist, dass der Risikoschutz bis zum Lebensende gilt, selbst wenn keine Beiträge mehr gezahlt werden. Beim Ableben zahlte die Sterbekasse an die Angehörigen mindestens die vertraglich festgelegte Versicherungssumme. Allerdings wird der Sparanteil der Beiträge verzinst, so dass in aller Regel die ausgezahlten Leistungen höher sind, als die vereinbarte Versicherungssumme. Wie hoch der Überschuss aus der Sterbegeldversicherung ist, liegt daran, wie gut das Versicherungsunternehmen mit den Geldern der versicherten gewirtschaftet hat.

Sterbeversicherung – kleine Versicherungssumme kleine Beiträge

Im Gegensatz zur kapitalbildenden oder zur Risikolebensversicherung dient die Sterbegeldversicherung nicht der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen, sondern soll lediglich die Kosten der Bestattung decken. Deshalb handelt es sich bei einer Sterbegeldversicherung naturgemäß um eine Police mit einer kleinen Versicherungssumme, die im Bereich zwischen 5000 und 10.000 EUR liegt. Demzufolge sind die Beiträge verhältnismäßig niedrig. Wie bei allen Lebensversicherungen gilt auch bei der Sterbekasse, die jünger das Eintrittsdatum, umso kostengünstiger die Beiträge und so höher die Leistungen.

Sterbekassen gab es bereits im antiken Rom

Sterbekassen sind keine Erfindung der Neuzeit, sondern vergleichbare Einrichtungen gab es bereits im antiken Rom. In Deutschland liegen die Ursprünge des Sterbegelds in den Zünften, Gesellenvereinigungen und anderen ständischen Berufsorganisationen. Hierbei handelte es sich um Solidarvereine, deren Mitglieder ihren Obolus entrichteten und auf diese Art und Weise für ihre Bestattung sorgten.

Sterbekassen als kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Bei den Sterbekassen handelt es sich oftmals um kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). Dies ist eine besondere Rechtsform für Versicherer, bei der die Assekuranzunternehmen sowohl Träger als auch Mitglieder des Vereins sind. Dieser Verein stellt eine besondere Rechtsform für Versicherungen dar, bei dem die Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit handeln. In Deutschland gibt es ca. 300 VVAGs, die in der Sparte Lebensversicherungen über 23 % Marktanteil verfügen.

Rechtliche Bedeutung der Sterbekassen der VVAG

Für Sterbekassen, die als kleinere VVAG organisiert sind – und für die von ihnen angebotenen Policen – gelten andere gesetzliche Bestimmungen, als für Lebensversicherer. So unterliegen diese Sterbekassen nicht den EU-Vorschriften des freien Binnenmarkts für Versicherungen. Die Grundlage dieser Einstufung liegt nach deutschem Recht im § 53 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).